Eheschließung

Vor einer Eheschließung muss die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit („Aufgebot“) bei einem Standesamt aufgenommen werden.

Erforderliche Dokument (bei Ö): 

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Amtlicher Lichtbildausweis
  • bei akadem. Grad (Promotions-, Sponsionsurkunde)
  • Heiratsurkunden aller Vorehen
  • Nachweise über die Auflösung aller Vorehen (Scheidungsurteil mit Rechtskraft, Sterbeurkunde)
  • bei gemeinsamen unehelich geborenen Kindern – Geburtsurkunde der Kinder (ist der Vater noch nicht eingetragen – Ausfertigung des Vaterschaftsanerkenntnisses)


Sollte einer der Verlobten ausländischer Herkunft sein, wird um Kontaktaufnahme beim Standesamt gebeten, da je nach Nationalität noch weitere Unterlagen benötigt werden. Da diese meist erst im Heimatstaat ausgestellt und in vielen Fällen auch noch von den verschiedensten Behörden beglaubigt werden müssen, sollten diese Informationen zeitgerecht eingeholt werden. Diese fremdsprachigen Papiere müssen dann zuletzt noch von einem gerichtlich beeideten Dolmetscher (Infos über diese Dolmetscher erhalten sie ebenfalls am Standesamt) übersetzt werden.
 
Eheschließungen finden im Trauungsaal und wahlweise im Kaisersaal des Schlosses Pöggstall statt. Weiters sind auf Wunsch auch außer Haus Trauungen möglich.
 

Gebühren: 

Pauschale Emittlung der Ehefähigkeit € 50,00
Niederschrift zur Eheschließung € 2,10
Heiratsurkunde im Zuge der Eheschließung € 2,10
Eheschließung während der Amtszeit €  5,45
   außerhalb der Amtszeit  € 10,90
   außerhalb der Amtsräume € 54,50

Kommisionsgebühren für Trauungen außerhalb der Amtsräume: 

  • innerhalb der Amtsstunden  €  200,-- 
  • außerhalb der Amtsstunden an Werktagen  € 280,--
  • an Sonn- und Feiertagen € 350,--

Bei Eheschließungen mit Personen ausländischer Herkunft fallen noch weitere Gebühren an.